Gebühren / Abrechnung

Achtung: ab dem 22.11.2022 gilt die neue GOT (Gebührenverordnung für Tierärzte) mit neuen und/oder geänderten Leistungsbezeichnungen und Preisanpassungen.

Bis zum 22.11.2022 gilt:

Alle Preise entsprechen der Gebührenordnung für Tierärzte (Änderung der GOT 10.02.2020), die gesetzlich festgelegt ist. Die GOT gibt eine Spanne vom 1-fachen bis zum 3-fachen Satz vor. Der 1-fache Satz muss mindestens in Rechnung gestellt werden, je nach Aufwand kann bis zum 3-fachen Satz berechnet werden.

Seit dem 14.02.2020 gilt die neue Notdienstverordnung. D.h. für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro (zuzüglich gültige MwSt) eingeführt, und für Leistungen, die während des Notdienstes erbracht werden, ist mindestens der 2-fache Satz und höchstens der 4-fache Gebührensatz zu berechnen.

Die Notdienstzeiten sind täglich von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgendes Montags (Wochenende) sowie von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Das Wegegeld im Not-bzw. Nachtdienst, das bei Besuchen beim Tierhalter anfällt, beträgt 3,50 Euro pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 Euro. Siehe auch: www.bundestierärztekammer.de

Die direkt  in der Praxis Kitzingen von uns erbrachten Leistungen und/oder abgegebenen Medikamente werden direkt bar oder mit EC-Karte abgerechnet.

Bei Pferdebehandlungen Vorort erhalten Sie von uns am Ende des Monats eine Rechnung, in der alle Kosten (Fahrtkosten, Behandlung, Medikamente etc.) genau aufgeschlüsselt sind. Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Wir bemühen uns fair abzurechen, es können allerdings im Einzelfall unerwartete Komplikationen auftreten, die zusätzliche Kosten verursachen. Selbstverständlich bemühen wir uns auch in diesem Fall, soweit möglich, Sie noch vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten zu informieren.